Kosten und Kostenübernahme einer Psychotherapie

Kosten der Therapie

Ist eine Überweisung vom Hausarzt für die Kostenübernahme nötig?

Sie benötigen für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung keine Überweisung von Ihrem Hausarzt, sollten aber bereits zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mitbringen. Wenn Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkassen in der Regel – unabhängig von dem Bescheid über einen Therapieantrag (siehe unten) – die Kosten für die ersten probatorischen (Probe-) Gespräche. Ihr Hausarzt kann jedoch ggf. abklären, ob Ihre psychischen Probleme körperliche Ursachen haben.

Schweigepflicht

Von dem, was Sie mit mir besprechen erfährt weder Ihre Krankenkasse noch Ihr Arbeitgeber oder sonst jemand Drittes etwas. Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht, d. h. es ist mir verboten Informationen von und über Patientinnen und Patienten ohne deren ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiterzugeben.

Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte

Ich führe eine von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zugelassene Praxis. Dies bedeutet, dass bei gesetzlich Versicherten die Kosten für viele Therapien übernommen werden (Kostenübernahme). Hierzu ist ein entsprechender Antrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen und von Ihnen zu unterschreiben. Hierzu dienen ebenfalls unserer ersten (probatorischen) Termine. Der Antrag wird von mir durch einen „Bericht an den Gutachter“ ergänzt. Unabhängig von dem Antrag übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für die probatorischen Gespräche. Die Bearbeitungszeit des Antrags durch Ihre Krankenkasse dauert ca. 4 Wochen. Sollte Ihre Krankenkassen wider Erwarten dem Antrag nicht zustimmen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Therapie bzw. die Therapiesitzungen privat als Selbstzahler zu bezahlen.

Kosten- und Kostenübernahme für privat Versicherte

Auch bei privat Versicherten und bei Selbstzahlern führe ich zunächst zur Abklärung einer möglichen psychischen Erkrankung bzw. Ihrer Erwartungshaltung an eine Therapie probatorische Gespräche mit Ihnen. In der der Regel steht Privatversicherten eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellem Tarif. Wie bei gesetzlich Versicherten müssen in der Regel auch bei privat Versicherte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie stellen. Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrer Krankenkasse, da private Krankenkassen unterschiedliche Antragsformulare und Prozesse haben. Der Antrag wird von mir durch einen „Bericht an den Gutachter“ ergänzt. Die Abrechnung der Kosten bei privat Versicherten erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich haben alle Patienten auch die Möglichkeit, die Therapiestunden selbst zu bezahlen (Selbstzahler). Bitte sprechen Sie mich bei Interesse und Bedarf darauf an. Die Abrechnung der Kosten bei Selbstzahlern erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Bericht an den Gutachter

Sowohl bei gesetzlich als auch bei privat Versicherten bedarf es in der Regel zur Genehmigung des Therapieantrages eines gesonderten Berichts durch den Psychotherapeuten. Dieser Bericht beinhaltet u. a. eine ausführliche Begründung, warum eine Psychotherapie notwendig erscheint, einen Behandlungsplan und den mutmaßlichen Umfang der Therapie. Dieser Bericht wird anonymisiert (das heißt ohne Ihren Namen) in einem verschlossenen Umschlag an einen unabhängigen Gutachter geschickt. Ihre Krankenkassen (und auch sonst niemand) erhält von den Inhalten des Berichts in keinem Fall Kenntnis. Sowohl ich als auch der Gutachter unterliegen der Schweigepflicht.